Die VAE führen eine kommerzielle Drohnensteuer ein

Die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate haben eine jährliche Gebühr für Betreiber von unbemannten Nutzfahrzeugen genehmigt.

Unbemannte Luftfahrzeugbetreiber in den Vereinigten Arabischen Emiraten, die Drohnen für kommerzielle Zwecke einsetzen, müssen gemäß einer Entscheidung der Civil Aviation Administration (GCAA) eine Gebühr von 50.000 AED (13,62.000 USD) pro Jahr entrichten.

Für die Verwaltung von Drohnen für nichtkommerzielle Zwecke werden jährlich 1107 US-Dollar berechnet, wobei der Betreiber alle 90 Tage 273 US-Dollar zahlen muss. Es wurde auch eine Gebühr für Organisationen festgesetzt, die sich im Umgang mit unbemannten Luftfahrzeugen ausbilden - 13,62 Tausend US-Dollar für 5 Jahre.

In einer Erklärung gegenüber der arabischen Wirtschaft stellte die GCAA klar, dass der Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge in den Vereinigten Arabischen Emiraten durch drei verschiedene Regeln geregelt wird, nach denen Drohnen als Freizeitfahrzeuge eingestuft werden. experimentelle (für Forschungszwecke) und Unternehmens (für kommerzielle / nichtkommerzielle Zwecke).

„Kommerzielle Nutzung birgt ein höheres Risiko für die Sicherheit der Menschen auf der Erde, für andere Nutzer des Luftraums und für strategisch wichtige Infrastrukturen, daher zusätzliche Bewertungen und Minderungsmaßnahmen wie Zertifizierung, Sicherheit, Luftraumbewertung, Managementbewertung und Qualifikation des Personals “, heißt es in der Erklärung.

Die Genehmigung durch das Amt ermöglicht es dem Betreiber jedoch, das unbemannte Gerät jederzeit im ganzen Land ohne zusätzliche Gebühren oder Anforderungen zu betreiben, sofern der Betreiber die GCAA-Standards einhält.

Die GCAA äußerte sich nicht dazu, ob Einzelpersonen, die unbemannte Freizeitflugzeuge nutzen, Gebühren auferlegt würden. Jetzt muss jedoch jede Person, die mit Drohnen arbeiten möchte, online einen Antrag stellen und ihre persönlichen Daten und Informationen über die Drohne bereitstellen. Diese Online-Bewerbung ist derzeit kostenlos.

Laut der GCAA-Website dürfen sich alle unbemannten Luftfahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu fünf kg innerhalb der grünen Flugzone bewegen. Videoaufnahmen oder das Aufnehmen von Bildern mit Geräten an Bord sind nicht gestattet. Drohnen können nur tagsüber und bei gutem Wetter fliegen. Innerhalb eines Radius von fünf Kilometern von den äußeren Zäunen von Flughäfen, Hubschrauberlandeplätzen, Hubschrauberlandeplätzen und Flugplätzen oder in kontrollierten Gebieten der VAE dürfen keine Flugzeuge erscheinen.

Die GCAA fordert die Verkäufer auch auf, eine autorisierte Stelle zu benachrichtigen, falls die Drohne weiterverkauft wird.